Old Amsterdam® Tasty Grill
KAUFEN UND GARANTIERT GEWINNEN:

Kaufe bis 31.08.2024 mindestens ein Produkt von Old Amsterdam® Tasty Grill in Deutschland, lade den Kassenbon bis spätestens 31.08.2024 (Aktionsende) hoch und erfahre sofort, was du gewonnen hast.

So einfach geht's:

Schritt1

Tasty Grill kaufen

Schritt1

Kassenbon hier hochladen,
spätestens bis 31.08.2024

Schritt1

Sofort erfahren,
was du gewonnen hast!

Hier teilnehmen:

Kassenbon hochladen*:
Datei auswählen
Kein Bon gewählt
Anzahl Old Amsterdam® Tasty Grill auf Bon*:
Zweiten Kassenbon hochladen:
Datei auswählen
Kein Bon gewählt
Anzahl Old Amsterdam® Tasty Grill auf Bon*:

Weiteren Kassenbon hinzufügen (optional)
Vorname*
Nachname*
E-Mail-Adresse*
Geburtsjahr*
Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese. Ich willige ein, dass die beauftragte Dritte, die in der Eingabemaske abgefragten Daten im Rahmen der Aktion erhebt, speichert und verarbeitet.*
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.*
*Pflichtfelder

Erfahre hier mehr über
OLD AMSTERDAM®

Jetzt leckere Rezepte mit
OLD AMSTERDAM®
Tasty Grill entdecken

FAQ

Wie kann ich teilnehmen?

Ganz einfach! Kaufe im Aktionszeitraum vom 27.05.2024. bis spätestens 03.08.2024 mindestens einen unserer Aktionsprodukte von Old Amsterdam Tasty Grill in Deutschland und nehme mit dem dafür erhaltenen Kassenbon am Gewinnspiel teil. Letzte Teilnahmemöglichkeit ist am 03.08.2024. Jeder Kassenbon muss mindestens den Kauf eines Old Amsterdam Tasty Grill belegen.  Kann ich mehrfach an dem Gewinnspiel teilnehmen?

Kann ich mehrfach an dem Gewinnspiel teilnehmen?

Ja! Pro gekauftem Aktionsprodukt auf dem Kassenbon ist eine Teilnahme möglich. Jede Person kann 3x pro Tag und insgesamt maximal 7x teilnehmen.

 

Ich habe keinen Kassenbon erhalten!

Schade, ohne Kassenbon, ist eine Teilnahme nicht möglich. Frage am besten dort nach, wo du das Aktionsprodukt gekauft hast. Vielleicht kann man dir dort weiterhelfen. 

 

Sind auch Rechnungen von online Shops teilnahmeberechtigt?

Leider nein, Rechnungen oder Kassenbons von Onlineshops sind nicht teilnahmeberechtigt. 

 

Warum soll ich den Kassenbon aufheben?

Solltest du einen der Haupt- oder Sachpreisepreise (WEBER Gasgrill oder JBL Box) gewonnen haben, brauchen wir deinen Kassenbon des Produktkaufs im Original. Du musst die Unterlagen also nicht lange aufbewahren, denn du erfährst ja gleich nach der Teilnahme, ob du einen WEBER Grill oder eine JBL-Box gewonnen hast und damit den Bon einsenden musst.

 

Wer kann an der Aktion teilnehmen?

Jeder, der einen gültigen Kassenbon hat, älter als 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf teilnehmen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter und deren Angehörige der beteiligten Firmen. 

Auch kann man nicht über Gewinnspieleintragservices (Automatisch eingetragene E-Mail-Adressen) oder Bots (Gewinnspielroboter) teilnehmen. Diese Teilnehmer werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

 

 

Wie und wann erfahre ich, was ich gewonnen habe?

Sofort nach erfolgreicher Teilnahme erfährst du auf der Aktionspage, was du gewonnen hast. Zusätzlich senden wir dir eine Bestätigung per E-Mail zu.

 

Was passiert mit meinen Daten?

Personenbezogene Daten werden von WESTLAND oder den beteiligten Dienstleistern nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verwendet und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Über den vorgenannten Umfang hinaus werden die Daten nur verwendet, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht (z.B. Aufbewahrungspflichten) oder du uns deine freiwillige Einwilligung gegeben hast. Weitere Informationen findest du unter Datenschutz

Solltest du einen Hauptgewinn oder Sachpreis gewonnen haben, können deine anonymisierten Daten, z.B. Petra K., aus Düsseldorf veröffentlicht werden.

 

Wie kommt mein Gewinn zu mir?

Du erhältst eine entsprechende Gewinnbenachrichtigung per E-Mail. Im Fall eines Hauptgewinns- oder Sachpreises musst du uns nur noch deine Versandadresse angeben und „postwendend“ kommt ein versichertes Wertpaket frei Haus zu dir. 

 

Bei Hauptgewinn oder Sachpreisen ist es notwendig, dass die Gewinner uns den Kassenbon im Original sowie eine Kopie des Personalausweises übersenden. 

 

Die Streugewinn-Gutscheine erhalten Sie per E-Mail zugesandt. Bitte prüfe hier deinen Posteingang.

 

Solltest du keine E-Mail erhalten, prüfe bitte deinen eigenen Spamfilter- und/oder Firewall-Einstellungen und die deines Providers und speichere gegebenenfalls die folgende E-Mail-Adresse in deinem Programm: service@tastygrill-win.de

 

Ich habe keine E-Mail-Benachrichtigung erhalten?

 

Die Benachrichtigungen erhältst du an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Bitte prüfe deinen Posteingang und drücke den „Senden/Empfangen“-Button deines E-Mail-Programmes.

 

Solltest du keine E-Mail erhalten, prüfe bitte deinen eigenen Spamfilter- und/oder Firewall-Einstellungen und die deines Providers und speichere gegebenenfalls die E-Mail-Adresse service@tastygrill-win.de in den Junk-E-Mail-Optionen deines Mail-Programms als „Sicherer Absender“.

Meine Frage ist hier nicht aufgeführt!

Kein Problem! Schreib uns einfach dein Anliegen per E-Mail an: service@tastygrill-win.de

Kassenbon richtig hochladen:

Bitte achte beim Fotografieren darauf, dass der vollständige Kaufbeleg gut lesbar ist und keine Informationen verdeckt sind. Fotografiere den kompletten Kassenbon gerade von oben, glatt gestrichen und auf einem flachen Untergrund.

Nicht relevante Produkte können „weggefaltet" werden, jedoch muss der Bon flach aufliegen und genügend Licht und Kontrast besitzen. Hierbei ist es wichtig, dass folgende Informationen erkennbar sind:

  1. 1. Bon vollständig abbilden
  2. 2. Markt und Adresse müssen lesbar sein
  3. 3. Bon-Summe muss gut sichtbar sein
  4. 4. Datum und Uhrzeit müssen erkennbar sein
  5. 5. Kassenbon-Nummer muss ausgewiesen sein
Kassenbon
  1. 1. Bon vollständig abbilden
  2. 2. Markt und Adresse müssen lesbar sein
  3. 3. Bon-Summe muss gut sichtbar sein
  4. 4. Datum und Uhrzeit müssen erkennbar sein
  5. 5. Kassenbon-Nummer muss ausgewiesen sein